
Durch steigende Energiekosten und verschärfte ökologische Anforderungen durch Gesetzgeber spielt Wärmeschutz bei der Planung von Gebäuden heutzutage eine entscheidende Rolle. Je nach Nutzung des Gebäudes soll der Wärmeschutz ein angenehmes Raumklima - sowohl im Sommer als auch im Winter – sichern. Die Anforderungen an den Wärmeschutz werden durch den Gesetzgeber nach DIN 4108 Wärmeschutz und Energieeinsparung und in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.
Die Gebäudehülle soll im Winter dafür sorgen, dass die Wärme im Gebäude bleibt und so wenig wie möglich über die Kontaktflächen zum Erdreich oder Außenluft über die Außenflächen verloren geht. Dies kann durch die optimale Planung von Wärmebrücken bzw. Aufbau der Kontaktflächen vermieden werden.
Im Sommer soll die Außenfläche verhindern, dass das Gebäude sich aufheizt. Dies kann über Sonnenschutzgläser bei den Fenstern oder auch durch innen- oder außenliegende Verschattungselemente erreicht werden.